Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Staudte begrüßt neue Privilegierung für Agri-PV-Anlagen
Die Landwirtschaftsministerin von Niedersachsen, Miriam Staudte, äußerte ihre Zustimmung zur neuen Außenbereichs-Privilegierung von Agri-PV-Anlagen mit einer Größe von unter 2,5 Hektar im Baurecht gemäß § 35 Absatz 9 des Baugesetzbuches.
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Diese rechtliche Entscheidung werde einen wichtigen Impuls für die Kombination von Energieerzeugung und landwirtschaftlicher Nutzung setzen, so die Ministerin.
Bifaziale Agri-PV-Anlagen für Landwirtschaft besonders vorteilhaft
Staudte betonte die Bedeutung der Doppelnutzung von Agri-PV-Anlagen und ermutigte landwirtschaftliche Betriebe, diese Chance zu nutzen. Besonders hervor hob sie die Verwendung von senkrechten, bifazialen Anlagen, die in Ost- und Westrichtung ausgerichtet sind. Diese benötigen nur wenig Fläche und können in Dürrephasen sogar zu besseren Erträgen führen, da sie eine leichte Verschattung ermöglichen. Ein weiterer Vorteil solcher Anlagen sei laut Staudte eine gleichmäßigere Stromnetzauslastung, da sie anders als herkömmliche Solarmodule keinen Mittags-Peak erzeugen, sondern vor allem morgens und abends Strom liefern.
Die Privilegierung ermögliche es den kommunalen Behörden, Agri-PV-Anlagen unter 2,5 Hektar Größe, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb stehen, ohne gesonderte Bauleitplanung zu genehmigen. Bisher galt eine vergleichbare Privilegierung nur für Freiflächensolaranlagen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken. Mit der neuen Regelung werde die Umsetzung von Agri-PV-Anlagen erleichtert und ein wichtiger Schritt für die Förderung erneuerbarer Energien in der Landwirtschaft getan.