
Bürgerinitiative: Tierhaltungsbetriebe schrittweise schließen
Die Europäische Kommission hat zwei neue Europäische Bürgerinitiativen registriert. Beide haben ihren Ursprung in Italien: die eine wendet sich gegen die Nutztierhaltung, die andere Initiative will die Verbraucherinformation auf Lebensmitteln verbessern.
von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 30.07.2024Zwei Europäische Bürgerinitiativen (EBI) mit Bezug zur Agrar- und Ernährungswirtschaft haben die erste wichtige Hürde genommen. Sowohl die Initiative „Tierquälerei und Schlachtungen stoppen“ als auch „Stoppt gefälschte Lebensmittel - Ursprungsangaben auf dem Etikett“ wurden am Mittwoch, den 24. Juli 2024, offiziell von der EU-Kommission registriert.
Initiative will Anzahl der Nutztiere verringern
Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, will die EBI „Tierquälerei und Schlachtungen stoppen“ die Anzahl der Nutztiere verringern und schrittweise alle Tierhaltungsbetriebe schließen. Zugleich sollen Anreize für die Produktion von pflanzlichen Proteinen und auch Laborfleisch geschaffen werden.
Die Initiatoren stammen allem Anschein nach aus Italien. Aus ihrer Sicht geht von „Massentierhaltungen“ und Schlachthöfen eine permanente Gefahr für die öffentliche Gesundheit aus. Sie pochen zudem auf Tierrechte.
Weitere Initiative will Verbraucherinfos bei Lebensmitteln verbessern
Auch die zweite neue EBI hat ihren Ursprung in Italien. Als Sponsor ist der mitgliederstärkste Landwirtschaftsverband Coldiretti aufgeführt. Die EU-Kommission soll dazu gebracht werden, die Verbraucherinformation beim Kauf von Lebensmittel zu verbessern.
Gefordert werden unter anderem eindeutige und klare Ursprungsangaben sowie Garantien für die Einhaltung aller im Binnenmarkt geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Sozialstandards.
Reaktion der EU-Kommission planmäßig in einem Jahr
Beide EBI haben nun wie üblich sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn innerhalb eines Jahres mindestens eine Million Unterstützer aus sieben Mitgliedstaaten gefunden werden, muss die EU-Kommission auf die Anliegen reagieren und ihre Entscheidung begründen.