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EuGH-Urteil

Fleischbezeichnungen auch für pflanzliche Produkte zulässig

EU-Mitgliedstaaten dürfen die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit tierischen Produkten in Verbindung gebracht werden, für pflanzliche Produkte nicht grundsätzlich verbieten.

von DGS Redaktion erschienen am 08.10.2024
Auch Produkte, die gar kein Fleisch enthalten, dürfen laut EuGH-Urteil mit typischen „Fleischbegriffen“ bezeichnet werden. © barmalini/Shutterstock.com
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Position von Ersatzprodukten nicht-tierischen Ursprungs gestärkt. Konkret haben die Richter am Freitag (4.10.) entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in Verbindung gebracht werden, grundsätzlich auch für pflanzliche Produkte erlauben müssen. Eine Ausnahme gilt demnach nur, wenn auf Ebene der Nationalstaaten eine vorgeschriebene Bezeichnung eingeführt wurde.

EuGH-Urteil stärkt pflanzliche Produkte im Markt

Gäbe es beispielsweise in einem EU-Mitgliedsland eine gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung für Steaks aus Fleisch, so könnte man durchaus verbieten, dass pflanzliche Produkte, die einem Steak nachempfunden sind, als Steak bezeichnet werden, erläuterte ein EuGH-Sprecher den Sachverhalt gegenüber AGRA Europe.

Das oberste rechtsprechende Organ der EU war aktiv geworden, nachdem mehrere Kläger, darunter die European Vegetarian Union (EVU) und das US-Unternehmen Beyond Meat gegen ein Dekret der französischen Regierung vorgegangen waren. Diesem Gesetz zufolge sollten Begriffe wie „Steak“ oder „Wurst“ nicht zur Bezeichnung von Produkten verwendet werden dürfen, die pflanzliche Eiweiße enthalten. Das Dekret sollte unabhängig davon gelten, ob darauf hingewiesen wird, dass es sich um pflanzliche Produkte handelt.

Der Gerichtshof wies zudem darauf hin, dass die im Unionsrecht vorgesehene Harmonisierung das Arbeiten mit Schwellenwerten einschränkt. Konkret dürfen Mitgliedstaaten keine Grenzwerte für pflanzliches Eiweiß einführen, unterhalb derer die Abweichung von rechtlich vorgeschriebener Bezeichnungen erlaubt bleibt.

Es drohen nationale Alleingänge

Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca) riefen die Mitgliedsländer dazu auf, als Konsequenz aus dem Urteil nun zügig vorgeschriebene Bezeichnungen für tierische Produkte einzuführen. Aus Sicht der EP-Abgeordeneten Christine Schneider räche sich jetzt, dass man sich in der Vergangenheit nicht auf eine europäische Regelung einigen konnte. Die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament befürchtet nationale Alleingänge und fordert eine klare Kennzeichnung von tierischen Produkten in Abgrenzung zu pflanzlichen Alternativen. Für Schneider ist das Urteil ein klarer Arbeitsauftrag an das Europäische Parlament, für einheitliche Kennzeichnungen zu sorgen. 

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