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Nitratbelastung von Gewässern

Aktionsplan verordnet

Der Bund braucht ein Aktionsprogramm zum Gewässerschutz. Die Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht vergangene Woche gefällt, um Wasser vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu schützen.

von age erschienen am 14.10.2025
Teich und Wiesen. © Julia Bächtle
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Die Bundesregierung muss ein dem Düngegesetz genügendes nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen erstellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig nun entschieden.

Die Düngeverordnung als solche reicht laut dem obersten Verwaltungsgericht nicht aus, um die Anforderungen aus § 3a Abs. 1 des Düngegesetzes zu erfüllen. Darin steht, dass ein nationales Aktionsprogramm zum Gewässerschutz zu erarbeiten ist, auch um der EU-Nitratrichtlinie zu genügen. Das Aktionsprogramm müsse geeignet sein, um den Nitrateintrag aus der Landwirtschaft derart zu reduzieren, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 mg Nitrat pro Liter enthalte, betonte das BVerwG. Das neu zu erstellende Aktionsprogramm müsse anschließend in die Beratungen zur Novelle der Düngeverordnung einbezogen werden, heißt es weiter aus Leipzig.

An der Realität vorbei

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). „Die Klage der Deutschen Umwelthilfe geht an der Realität vorbei“, erklärte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet. Die umfassenden Anpassungen des Düngerechts, insbesondere der Düngeverordnung, als nationales Maßnahmenpaket in den vergangenen Jahren seien „vollkommen ausgeblendet“ worden. Sabet wies darauf hin, dass die Vorgaben mehrfach verschärft worden seien, um den Gewässerschutz wirksam zu stärken. Dass die Europäische Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach der jüngsten Novelle des Düngerechts eingestellt hat, wertet die DBV-Generalsekretärin als eindeutigen Beleg dafür, „dass die notwendigen Schritte für eine EU-rechtskonforme Umsetzung bereits erfolgt sind“. Daran ändere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nichts. Es werde lediglich ein zusätzlicher planungsrechtlicher Zwischenschritt, der rein formaler Natur sei, gefordert.

Anders wertet das der Hauptgeschäftsführer vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Martin Weyand. Das Urteil bestätige, wie wichtig verbindliche und überprüfbare Maßnahmen seien, um die Nitratbelastung zu verringern. „Dazu gehört auch eine konsequente Bilanzierung von Nährstoffeinträgen und -austrägen in den Betrieben im Sinne einer transparenten Stoffstrombilanz“, betonte Weyand. Wenn der Eintrag von Nitraten in die Gewässer von vornherein reduziert werde, könnten kostenintensive technische Aufbereitungsverfahren vermieden werden.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) will eigenen Angaben zufolge die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um die Auswirkungen des Urteils und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf zu prüfen. Grundsätzlich wolle das Ressort Änderungen auf den Weg bringen, um die Düngeregeln zukunftsfest auszurichten, und „ein noch stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung unserer Äcker und Felder schaffen“, heißt es aus dem Bundesministerium.

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