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Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014

Onlineshop-Betreiber aufgepasst

So rasant, wie sich Informationen über das Internet verbreiten lassen, ändern sich
auch die rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen. Diese Vorgaben müssen alle beachten, die eine eigene Homepage oder einen eigenen Web-Shop wirtschaftlich betätigen und ihre Waren über das Internet anbieten. Die Betreiber der Webseiten sind gefordert, diese stets an die aktuellen rechtlichen Vorgaben anzupassen, um das Risiko von teuren Abmahnungen zu minimieren.

Veröffentlicht am
Dies gilt für Bauern und Winzer, die im Wege der Direktvermarktung ihre Produkte über Online-Shops anbieten. Bereits in der Vergangenheit war zu beobachten, dass viele Betreiber von Online-Shops ein wenig sorglos mit der notwendigen Anpassung ihrer Homepage umgehen und insbesondere auch die rechtlichen Verpflichtungen, die sie als Betreiber entsprechender Homepages haben, nicht sorgfältig genug verfolgen. Eine Fülle von Abmahnungen durch „Berufskollegen“ und findige Rechtsanwälte war die Folge, die das Internet offenkundig gezielt zur Recherche nach denjenigen Betreibern von Webseiten und Online-Shops durchsucht haben, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Die letzte Runde der gravierenden Änderungen des...
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