Tönnies: Keine Übernahme von Tummel
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Bereits im Jahr 2011 hatte das Bundeskartellamt dem Fleischvermarkter Tönnies die Übernahme des Schlachthofs Tummel mit der Begründung untersagt, dass Tönnies damit die Wertschöpfungskette der Sauenschlachtung und-verarbeitung in Deutschland dominiere. Die marktbeherrschende Stellung am Sauenmarkt würde sich durch die Mehrheitsbeteiligung an Tummel verstärken. Anfang Juli hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt. Eine Rechtsbeschwerde gegen die OLG-Entscheidung ist nicht zulässig.
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