Landgericht Münster lehnt Klage gegen Kükentöten ab
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Wie das Gericht am 9. März 2016 mitteilte, hat sich die beschuldigte Kükenbrüterei im Münsterland nicht strafbar gemacht. Die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Betreiber einer Kükenbrüterei wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Die Tierschutz-Organisation Peta hatte im Februar 2015 eine Strafanzeige gegen die Großbrüterei Josef B. GmbH & Co. KG in Senden gestellt. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte daraufhin am Landgericht Münster gegen die Verantwortlichen des Betriebes Anklage wegen der Tötung männlicher „Eintagsküken“ erhoben. Gegen den Beschluss der Kammer kann die Staatsanwaltschaft Münster binnen einer Woche sofortige Beschwerde einlegen, über die das Oberlandesgericht in Hamm zu entscheiden hätte.
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