Tierhaltungsverbot für Straathof bestätigt
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Das Verwaltungsgericht begründet dies damit, dass die Schwere und die Vielzahl der festgestellten Verstöße keine positive Prognose für die Zukunft ermöglicht. Kranke Tiere seien nicht ausreichend versorgt worden, mit der Folge zahlreicher unzureichend oder gar nicht behandelter Verletzungen und Erkrankungen. Diese seien im Wesentlichen durch tierschutzwidrige Haltungsbedingungen verursacht worden. Zudem seien überlange, gesetzlich nicht zugelassene Verweildauern in Kastenständen, zu schmale und zu kurze Kastenstände für Sauen und ein tierschutzwidriger Umgang mit überzähligen Ferkeln und sogenannten Kümmerern festgestellt worden.
In dem Verfahren gehe es nicht um die grundsätzliche Bewertung der Massentierhaltung, sondern um einen Einzelfall tierschutzwidriger Haltung, so das Verwaltungsgericht. Das Tierhaltungsverbot ist deutschlandweit gültig. Die Berufung gegen das Urteil hat das Gericht nicht zugelassen. Der Kläger kann aber gegen die Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt stellen.
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