Ohne Therapieindex keine Lieferberechtigung
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Der Therapieindex kann nur berechnet werden, wenn für jedes Kalenderquartal entweder Behandlungsbelege in der Antibiotikadatenbank vorliegen oder die sogenannte Nullmeldung (keine Antibiotikabehandlung) vorliegt, dass keine Anti-biotika abgegeben wurden.
Falls die Daten noch nicht in der Antibiotikadatenbank gemeldet sind, sollte dies vom Betrieb oder Tierarzt bis spätestens 30. April 2017 erfolgen. Hierbei sind die Behandlungen für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 in die QS-Antibiotikadatenbank einzutragen. Sofern keine Antibiotika eingesetzt wurden, muss der Tierhalter selber für jedes Kalenderquartal und getrennt nach Produktionsarten eine Nullmeldung abgeben. Betriebe, die noch keine zwei vollen Kalender-quartale am QS-System teilnehmen, sind von einer solchen Liefersperre nicht betroffen.
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