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Fleischabsatz

Schweinezüchter plädieren für Herkunftskennzeichnung

Angesichts der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und der jüngsten Debatte um die Regelung zu den QS-Anforderungen für die Ferkelkastration beim Ferkelimport fordert die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) die Einführung einer Herkunftskenn-zeichnung für Schweinefleischprodukte im Lebensmitteleinzelhandel.

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Seit der Bundesratsentscheidung vom 3. Juli 2020 sei klar, so die ISN, dass es zu erheblichen Veränderungen in der deutschen Schweineproduktion kommen werde. Die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werde erhebliche Auswirkungen auf die schweinehaltenden Betriebe in Deutschland haben - auf Sauenhalter und auf Mäster.

Wesentliche Änderungen wurden unter anderem für die folgenden Bereiche beschlossen: Gruppenhaltung der Sauen im Deckzentrum in spätestens acht Jahren, Bewegungsbucht im Abferkelbereich in spätestens 15 Jahren, organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial für alle Schweine.

Wie die neuen Vorgaben in Gänze in der Praxis, durch die Behörden, aber auch bei der Qualitäts und Sicherheits (QS) GmbH und auch bei der Initiative Tierwohl (ITW) umgesetzt werden sollen, sei derzeit noch unklar. Über dieses Gesamtpaket – inklusive Kastration -  müsse man sich jetzt zügig verständigen. Die deutschen Schweinehalter erwarteten ein klares Bekenntnis aller Wirtschaftsakteure zur hiesigen Produktion.

QS-Anforderungen beim Ferkelimport für die Kastration

Unmut gebe es daher über eine aktuelle Veröffentlichung von QS. Die QS Qualität und Sicherheit GmbH hatte in der vergangenen Woche bei der Diskussion zum Bezug von ausländischen Ferkeln klargestellt, dass dafür seit einigen Jahren klare Anforderungen im QS-System definiert seien: QS-Schweinemäster dürften Ferkel nur von QS-lieferberechtigten Betrieben beziehen. Die Ferkel müssen von QS-zertifizierten Betrieben stammen oder von zugelassenen Betrieben, die nach einem der anerkannten Standards in Belgien, Dänemark oder den Niederlanden zertifiziert sind.

Entscheidend ist laut QS: Für Lieferungen ins QS-System müssen diese bezüglich der Ferkelkastration ab 2021 vergleichbare Anforderungen erfüllen, wie die deutschen Sauenhalter. Die Anforderungen für ausländische Lieferanten müssen vergleichbar, nicht aber identisch sein. Konkret heißt das laut QS: Ferkel dürfen ins QS-System geliefert werden, wenn die chirurgische Kastration unter Betäubung/Schmerzausschaltung, Jungebermast oder Jungebermast mit Impfung gegen Ebergeruch stattgefunden hat. Niederländische Ferkel müssen beispielsweise mit CO2 betäubt werden, weil Isofluran dort nicht zugelassen ist. Die Ferkel seien deshalb weiter QS-konform.

DBV-Fachausschuss Schweinefleisch fordert einheitliche QS-Vorgaben

Der DBV-Fachausschuss Schweinefleisch hat vor kurzem von QS einheitliche Vorgaben zu den Verfahren für die Betäubung und Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration gefordert. Diese Vorgaben müssten nicht nur für Ferkel aus Deutschland, sondern im gleichen Zuge auch für Ferkelimporte aus den Nachbarländern gelten. Nur so könne das gesetzlich vorgeschriebene hohe Tierschutzniveau in Deutschland auch für das gesamte QS-System sichergestellt werden. Eine Absenkung der QS-Anforderungen unter den hohen deutschen Standard würde das QS-System auf Dauer gefährden.

 

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