Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Tierschutz

Schlachtverbot für hochträchtiger Tiere

Der Bundestag hat am 18. Mai 2017 ein gesetzliches Verbot der Abgabe hochträchtiger Säugetiere (im letzten Drittel der Trächtigkeit) zur Schlachtung beschlossen.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Ausgenommen vom Verbot sind Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen und Fälle, in denen im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation eine Schlachtung geboten ist und überwiegende Gründe des Tierschutzes nicht entgegenstehen. Die Vorschriften über den Tierschutz beim Transport bleiben dabei unberührt. Von dem Schlachtverbot ausgenommen sind Schafe und Ziegen.

Der Bundesrat wird das Gesetz am 2. Juni 2017 beraten. Wenn das Gesetz den Bundesrat passiert und noch im Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, tritt es am 1. August 2017 in Kraft.

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.