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QS-Schlachtgeflügel

Befunddaten melden

Schlachtbetriebe in der Initiative Tierwohl müssen Befunddaten von QS-Hähnchen und -Puten ab Juli an eine Datenbank melden.
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Ab dem 1. Juli 2017 sind Schlachtbetriebe, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, dazu verpflichtet, die Befunddaten für alle Hähnchen und Puten aus Betrieben, die am QS-System teilnehmen, an die Befunddatenbank Geflügel zu melden. Für Schlachtbetriebe, die nur am QS-System und nicht an der Initiative Tierwohl teilnehmen, besteht die Meldeverpflichtung erst ab dem 1. Januar 2018. Zuvor haben diese Betriebe die Möglichkeit, die Befunddaten für Geflügelherden auf freiwilliger Basis zu melden.

Mit der verpflichtenden Meldung werden die für die Geflügelhalter wichtigen Informationen zu Fußballenveränderungen und den Verlusten während der Mast oder beim Transport in einer zentralen Datenbank erfasst. Diese Daten können bewertet und von zum Beispiel von Tierhaltern genutzt werden, um Veränderungen im zeitlichen Verlauf zu erkennen oder auch Vergleiche mit anderen Betrieben vorzunehmen.

Eine genaue Übersicht zu den Regelungen im Detail bietet er ab 1. Juli 2017 gültige Leitfaden Befunddaten in der Geflügelschlachtung, der im Dokumentencenter der QS-Unternehmensseite angesehen und heruntergeladen werden kann.

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