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Schlachthof Tummel

Neue Abrechnungsmaske im Einsatz

Eine neue Abrechnungsmaske für Schlachtschweine verwendet der Schlachthof Tummel seit dem 27. Februar 2020. Das Unternehmen hat seinen Sitz im Münsterland in Nordrhein-Westfalen.
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Die Übergewichtsgrenze wurde von 105 auf 107 Kilogramm Schlachtgewicht (kg SG) angehoben, Untergewichte werden schon ab 90 kg SG (vorher 88 kg SG) bestraft. Die Bäuche werden insgesamt etwas besser bezahlt, außerdem entfällt die Obergrenze beim Bauchgewicht (vorher 16 kg). Schin-kengewichte zwischen 20,5 und 21 kg werden minimal bes-ser bezahlt, mittlere und schwere Lachse werden etwas schlechter bezahlt. Die Indexpunkte verändern sich durch diese Anpassungen nur minimal.

Bei Fragen oder Interesse an den Auswertungen wenden Sie sich an Christa Niemann, DBV, Telefon: 0251/4175-150 oder E-Mail: christa.niemann@wlv.de.

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