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Projektbezuschussung

Staatliche Förderung für Holzvergaser mit Prozesswärme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ angepasst. Es werden nun auch biomassebasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die Prozesswärme erzeugen, staatlich gefördert. Und dass bis zu 55 Prozent der förderbaren Investitionskosten.

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Projekte mit Holzvergasern, die Prozesswärme erzeugen und nutzen, werden künftig staatlich mit bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst.
Projekte mit Holzvergasern, die Prozesswärme erzeugen und nutzen, werden künftig staatlich mit bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst. Spanner Re² GmbH
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Gemäß der Förderrichtlinie wird „Prozesswärme“ als Wärme „zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen“ definiert. Darunter zählt zum Beispiel die Nutzung der Wärme zur Holztrocknung, das auch als Brennstoff für die KWK-Anlage verwendet werden kann oder zum Beispiel das Beheizen von Stallungen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass über 50 Prozent der erzeugten Wärme für Prozesse verwendet werden.

Förderfähige Investitionskosten für Holzvergaser mit Prozesswärme breit aufgestellt

Wie aus dem BMWI-Merkblatt „Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien“ zu entnehmen ist, wird nicht nur die Biomasseanlage selbst gefördert, sondern auch viele weitere Projektkosten, wie:

  • die Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n)
  • notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung beziehungsweise Einrichtung der Biomasseanlage (zum Beispiel Fundament oder Einhausung)
  • die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.

Zu den als Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Kosten für:

  • Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie
  • Installations- und Montagekosten.

Die maximale Förderung pro Investitionsvorhaben liegt bei 10 Millionen Euro – bei einer Förderquote von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), erhalten zusätzlich einen Bonus von 10 Prozentpunkten, also bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch bei Erweiterung einer Anlage kann ein Förderantrag gestellt werden. Holzvergaser, die Rest- und Abfallstoffe als Brennstoff nutzen, sind nun auch förderfähig Neu ist zudem auch das erweiterte Brennstoffspektrum: So sind Anlagen, die Rest- und Abfallstoffe wie Holz aus der Landschaftspflege oder Altholz AI/AII nutzen, ebenfalls zulässig und förderfähig. „Die Holzvergaser von Spanner Re² sind bekannt für den breiten Einsatz an Holzarten und Reststoffen. Wir sind überzeugt, dass Holzgas einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten kann und dass, nicht nur im konventionellem Einsatz, sondern auch bei der direkten Gasnutzung. So kann Holzgas fossile Energieträger wie Erdgas oder Braunkohle ersetzen und direkt bei Industrieprozessen zum Beispiel im Ziegelwerk oder bei der Asphaltherstellung als Direktgas genutzt werden. Bereits eine einzelne holzbasierte KWK-Anlage kann jährlich rund 280 bis 600 Tonnen CO2, je nach genutztem fossilen Energieträger, einsparen“, so Thomas Bleul, Geschäftsführer der Spanner Re² GmbH. „Mit der neuen Förderung profitieren Betriebe und die Umwelt. Wir freuen uns über den politischen Rückenwind und darauf gemeinsam mit unseren Kunden die Energiewende auch in der Wirtschaft voranzutreiben“, fügt Bleul hinzu.

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