Änderung im Baugesetzbuch
In der vom Bundestag beschlossenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes ist auch eine Änderung des Baugesetzbuches beschlossen worden. Demnach sind Batteriespeicher ab 1 Megawatt Leistung sowie unterirdische Wärme- oder Wasserstoffspeicher im Außenbereich baurechtlich privilegiert.
von age erschienen am 20.11.2025Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Bundestag auch eine Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Damit sind Batteriespeicher ab ein Megawatt (MW) Leistung sowie unterirdische Wärme- oder Wasserstoffspeicher im Außenbereich künftig baurechtlich privilegiert. Diese Änderung geht zurück auf den Wirtschaftsausschuss, dessen geänderte Fassung der Bundestag jüngst angenommen hat. Der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ war mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD gebilligt worden. Die Oppositionsfraktionen AfD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen; die Linksfraktion enthielt sich.
Konkret wurde § 35 Absatz 1 BauGB um zwei Nummern ergänzt, um eine „Beschleunigung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit“ bei den betreffenden Speichern zu erreichen, wie der Wirtschaftsausschuss, der auch für die Energiepolitik zuständig ist, die Änderung begründet.
Verbände begrüßen Entscheidung
Für den Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) kam die baurechtliche Privilegierung „überraschend“. „Für Wind-, Biogas- und PV-Freiflächenanlagen ist es nun mit geringerem planerischen Aufwand möglich, Batteriespeicher an der Anlage zu ergänzen und die Erlöse am Strommarkt zu verbessern“, kommentierte Geschäftsführer Udo Hemmerling. Aber auch der Bau von neuen Batteriespeichern in der Nähe von Umspannwerken werde damit vereinfacht. Ein Dorn im Auge ist Hemmerling die schleppende Vergabe von Netzanschlüssen. Zudem will der BLG den „notwendigen Schutz des Außenbereichs vor ungesteuerter Bebauung“ Geschäftsführer Hemmerling zufolge im Auge behalten.
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern. Für BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser ist dies ein „längst überfälliger Schritt“. Ebenfalls positiv bewertet der Branchenverband die vorgesehene Übergangsregelung für die auslaufende Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) für Biomethananlagen. Gleichzeitig wird moniert, dass eine dauerhafte Nachfolgeregelung nach wie vor fehlt. „Um der Schlüsselrolle von Biomethan in der klimaneutralen Gasversorgung Rechnung zu tragen, müssen Biomethananlagen auch künftig Vorrang beim Netzanschluss erhalten und bei den Anschlusskosten privilegiert werden”, fordert Heinen-Esser.






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