
Bau ohne Genehmigung
Baden-Württemberg streicht die Baugenehmigung für das Aufstellen von mobilen Geflügelställen. Das Landeskabinett ändert dazu die Landesbauordnung.
von Ministerium Ländlicher Raum erschienen am 29.07.2024Um mobile Geflügelställe aufstellen zu können, soll in Baden-Württemberg demnächst keine Baugenehmigung mehr notwendig sein. Eine Änderung der Landesbauordnung (LBO) wurde vergangene Woche vom Landeskabinett auf den Weg gebracht.
„Mobile Hühnerställe sind eine wichtige Ergänzung um die Versorgung mit regionalen Eiern sicherzustellen. Zudem ermöglichen sie den Landwirten ihr Angebot zu erweitern. Daher habe ich mich bereits seit 2018 mit Nachdruck dafür eingesetzt, das Genehmigungsverfahren von Hühnermobilen zu vereinfachen, um Landwirte auch an dieser Stelle von Bürokratie zu entlasten“, so Peter Hauk, MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
„Mit der Reform der Landesbauordnung erweitern wir die Liste verfahrensfreier Vorhaben deutlich. In Zukunft sollen auch die mobilen Geflügelställe dazugehören. Das spart den Landwirten Zeit und Kosten und entlastet die Behörden. Das ist echter Bürokratieabbau“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi MdL.
Nach dem aktuellen Stand der Reform müssen die Mobilställe:
- jederzeit ohne viel Aufwand bewegt werden können
- dem Zweck der Freilandhaltung oder der ökologisch-biologischen Geflügelhaltung dienen
- einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dienen
- erkennbar beweglich sein und für nicht länger als zwei Monate an einem Standort aufgestellt werden
- beim Versetzen eine räumlich und funktionale Distanz sicherstellen
- einen Abstand von mindestens 50 Meter zur nächsten Wohnbebauung im Innenbereich einhalten
„Durch den Mindestabstand von 50 Metern zur nächsten Wohnbebauung und die maximale Standzeit von zwei Monaten schaffen wir einen guten Ausgleich zwischen den Belangen der Nachbarschaft und der Landwirte“, sagte Ministerin Razavi.
Nutzung für land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb
„Dadurch schützen wir den Außenbereich, insbesondere vor Hobbytierhaltung. Außerdem muss beim Versetzen eine gewisse Distanz sichergestellt werden, um die Grasnarbe des Grünlands zu schonen und punktuelle Nährstoffeinträge zu reduzieren. Die gefundene Regelung ermöglicht das mehrmalige Aufstellen auf Große Flurstücke“, betonte Minister Hauk.
Bisher standen einer Verfahrensfreiheit für mobile Geflügelställe in der Landesbauordnung die mit der Tierhaltung verbundenen Geruchs- und Lärmemissionen und der Nährstoffeintrag durch Hühnerkot entgegen. Deshalb ist bislang eine präventive Prüfung in umwelt- und planungsrechtlicher Hinsicht erforderlich, die nun entfallen soll.
„Die übrigen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Natur-, Immissions- und Gewässerschutzes sowie des Veterinärrechts, sind unabhängig von der Frage der Verfahrensfreiheit einzuhalten. Somit liegt es in der Verantwortung des Landwirts bzw. des Anlagenbetreibers, alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten“, sagte Minister Hauk.
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