Bundesfachgruppe fordert Zulassung von Insegar
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Jahrzehntelang stand in Deutschland und in Mitteleuropa das Produkt Insegar mit dem Wirkstoff Fenoxycarb zur Bekämpfung des Pflaumenwicklers als Standardprodukt zur Verfügung. Seit Ende 2013 ist das Mittel in Deutschland nicht mehr zugelassen, die Aufbrauchfrist endete am 30. Juni 2015. Damit steht in Deutschland kein wirksames Insektizid zur Bekämpfung des Schädlings mehr zur Verfügung. Auch in den europäischen Mitgliedstaaten der Mittleren Zone ist Insegar nicht mehr zugelassen – Alternativen gibt es nicht.
Ohne Insegar wird ein qualitativ hochwertiger und erfolgreicher Anbau von Zwetschgen nicht mehr möglich sein. Allerdings ist der im Insegar enthaltene Wirkstoff Fenoxycarb ist in Europa noch bis zum 31. Mai 2024 zugelassen. Die Bundesfachgruppe Obstbau fordert deshalb die erneute nationale Zulassung des Insektizids Insegar.
Maßnahmen zur Risikominderung festlegen
Zusammen mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), dem Umweltbundesamt (UBA), dem Bundesamt für Risikobewertung (BfR), dem Julius Kühn-Institut (JKI) und der Herstellerfirma müssen mögliche Risikominderungsmaßnahmen gefunden werden, die zum Schutz des Naturhaushaltes auch eine sichere Anwendung ermöglichen. Denkbar sind hier erweiterte Abstände zu Saumstrukturen, verpflichtende Abdriftminderungsklassen und gegebenenfalls veränderte Aufwandmengen beziehungsweise die zusätzliche Schaffung von Resilienzhabitaten.
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