Lohnsprung nicht zu erwirtschaften
Die Absicht der Ampelkoalition als möglicher neuer Bundesregierung, den Mindestlohn auf zwölf Euro anzuheben, lässt beim Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände die Alarmglocken schrillen. Neben drastischen Steigerungen der Rohstoffpreise könne nicht auch noch ein Lohnkostensprung um 25 Prozent von einer auf die andere Saison zu verkraften. Das gefährde die Rentabilität vieler Sonderkulturbetriebe, zumal die Konkurrenz in anderen Ländern zu einem weitaus geringeren Mindestlohn produziere. Sollte auch noch die sozialversicherungsfreie Beschäftigung fallen, wie politische gefordert, leige der Lohnkostensprung gar bei rund 40 Prozent.
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Dieses Szenario sei für die meisten Betriebe existenzbedrohend. Wie die Ergebnisse der diesjährigen Umfrage des Netzwerks der Spargel- und Beerenverbände unter den Betrieben zeigten, seien die vorhersehbaren Folgen die Reduktion der handarbeitsintensiven Obst- und Gemüseproduktion im Land, die Verlagerung der Produktion ins Ausland und dies, weil sich die Marktpreise im Handel nicht realisieren ließen.
Ohne Erntehelfer geht es nicht
Wie das Netzwerk mitteilt, ist die Spargel- und Beerenproduktion nur mit Hilfe von über 100.000 Erntehelferinnen und Erntehelfern pro Jahr möglich. Diese ernteten 270.000 Tonnen Spargel und Erdbeeren in einer Saison, die überwiegend über den Handel verkauft werde. Bei einer Erhöhung des Mindestlohns im Gartenbau und der Landwirtschaft sei zu berücksichtigen, dass überwiegend kurzfristig Beschäftigte aus dem Ausland eingesetzt werden, die mit den Einnahmen aus der Saisonarbeit für die Verhältnisse in ihrem Heimatland ein sehr gutes Einkommen hinzuverdienen.
Niedrigerer Mindestlohn für die grüne Branche
„Aus diesem Grund fordern wir einen niedrigeren Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in den handarbeitsintensiven grünen Berufen, sowie eine schrittweise parallele Anpassung der Lohnentwicklung in der Branche. Als Ausgleich zur moderateren Lohnsteigerung fordern wir weniger Bürokratie, indem eine Prüfung der Berufsmäßigkeit bei einer kurzfristigen Beschäftigung von drei Monaten und einem Lohn bis zu 2.800 € pro Monat entfällt“, betont Simon Schumacher, Vorstandsmitglied des Netzwerks der Spargel- und Beerenverbände.
Weitere Wettbewerbsverzerrung droht
Diese Zusammenhänge zwischen Ernte und Verkauf müssten bei der sprunghaften Anhebung des Mindestlohns berücksichtigt werden: Die Beerenerzeuger und -erzeugerinnen stünden mit ihrem Produkt im direkten Wettbewerb mit Ländern wie Spanien (Mindestlohn laut stat. Bundesamt: 5,76 Euro/Std.), Polen (3,64 Euro/Std.), Griechenland (3,76 Euro/Std.) Serbien (2,11 Euro/Std.) und Marokko (1,20 Euro/Std.).Der Handel kaufe dort, wo er die größten Margen erzielen kann. So erlebten die Produzenten zum Beispiel bei Heidelbeeren jährlich, dass günstige Ware aus dem Ausland heimischer Ware vorgezogen werde. Die Produkte könnten nicht nur mit erforderlichen Preisen über die Hofläden und Verkaufsstände abgesetzt werden, da die Ernte saisonal oft auf wenige Tage beschränkt sei, und in kurzer Zeit ein sehr großes Volumen zu sehr vielen Kundinnen und Kunden gelangen müsse. Der Lohnsprung um 25 Prozent würde nach Modellrechnungen zu einem Preisanstieg im zweistelligen Prozentbereich führen.
Ein moderater Mindestlohn hingegen sichere die regionale Produktion von wertvollem und sicher erzeugten Obst und Gemüse, mit geringem CO2-Ausstoß und lasse eine Preisgestaltung zu, die auch Menschen mit geringerem Einkommen eine gesunde Ernährung mit frischen Produkten ermögliche.
Weitere Informationen https://netzwerk-spargelbeeren.de/
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