Super Sache für Biobetriebe: Biogut- und Grüngutkomposte
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Die Idee, Grüngutkomposte im Ökolandbau zu nutzen, kommt aus den eigenen Reihen. In den Achtzigerjahren entwickelte das Fachgebiet Ökologischer Landbau der Universität Kassel das Projekt „Grüne Biotonne Witzenhausen“ mit der ersten „größeren“ Kompostierungsanlage für Biogut. Langfristig werde sich der Ökolandbau der Rücknahme organischer Reststoffe nicht verschließen können, urteilte Prof. Dr. Andreas Gronauer von der Universität für Bodenkultur Wien bereits 1994.
„Geschlossene Betriebskreisläufe lassen sich in der Praxis kaum umsetzen“, begründet Ralf Gottschall auf der Bioland Woche 2021 die Idee, betriebsfremde Komposte im Ökolandbau einzusetzen. Er leitet in Neu-Eichenberg nahe Witzenhausen ein Ingenieurbüro für Sekundärrohstoffe und Kreislaufwirtschaft und beschäftigt sich schon seit 30 Jahren mit Ökolandbau, landwirtschaftlicher Kompostierung sowie Biogut- und Grüngutkomposten. Vor allem in viehlosen und intensiv geführten Ökobetrieben mit hohem Marktfruchtanteil bestünde die Gefahr, dass bei langjähriger Bewirtschaftung die Nährstoffgehalte im Boden sinken – insbesondere, wenn man den Nährstoffexport aus dem Betrieb nicht über externe Nährstoffzufuhr ausgleicht.
Die über Erzeugnisse exportierten Nährstoffe sollte man möglichst regional „wieder zurückholen“, zum Beispiel über gütegesicherte Biogut- und Grüngutkomposte. Angesichts der dynamischen Entwicklung im Ökolandbau könnten diese die Humusreproduktion und das Nährstoffrecycling unterstützen, so Gottschall. Dabei seien sie nicht nur multifunktional (Bodenverbesserung plus Düngung), sondern sogar relativ kostengünstig.
Komposte mit guter Qualität
Unabhängig davon, um welche Art Kompost es sich handelt und wofür er eingesetzt wird, unterliegen alle der Gesetzgebung. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt über die Bioabfallverordnung Grenzwerte, Analyse-, Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Zulässigkeit von Stoffen. Die Dünge-, Düngemittel- und Bundesbodenschutzverordnungen bestimmen Materialanforderungen, Aufwandmengen und Einsatzzweck der Komposte.
Die EU-Öko-Verordnung erlaubt es, kompostierte oder fermentierte, getrennt gesammelte organische Haushaltsabfälle beziehungsweise pflanzliche Materialien im Ökolandbau einzusetzen. Hier werden auch Grenzwerte für Schwermetallgehalte festgelegt. Selbstverständlich muss der Kompost zudem frei von Phytopathogenen sein.
Auch die Verbände Bioland und Naturland erlauben den Einsatz von Biogut- und Grüngutkomposten, die ihren zusätzlichen Vorgaben entsprechen. Ergänzend zu den Basisanforderungen in der EU-Öko-Verordnung definieren diese Regelungen vor allem die maximal zulässigen Fremdstoffgehalte und die Analyse jeder verwerteten Kompostcharge. Sie beinhalten aber auch erweiterte Vorgaben zu Rottegrad und Produkthygiene (keine Unkrautsamen im Kompost). Aktuell halbieren die Verbandsrichtlinien in etwa die gesetzlichen Grenzwerte für Schwermetalle. Beim Komposteinsatz sollten Sie diese Richtlinien unbedingt berücksichtigen und nicht allein nach den Vorschriften der EU-Öko-Verordnung vorgehen, die zum Beispiel keine Begrenzung der Fremdstoffgehalte vorsieht.
Zusätzlich werden die Komposte von einer neutralen Gütesicherungsorganisation überwacht. Meist erfolgt dies durch die RAL-Gütesicherung 251 Kompost der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK). Landwirte können sicher sein, dass sie einen nach EU-Öko-Verordnung und Bioland-/Naturland-Richtlinien zulässigen Kompost verwenden, wenn er im Kopf des RAL-Prüfzeugnisses von der BGK als „geeignet für Bioland/Naturland“ gekennzeichnet ist. Das trifft auf den Großteil aller Komposte zu: In Baden-Württemberg eigneten sich 2019 rund 63% aller Biogutkomposte und 83% aller analysierten RAL-gütegesicherten Grüngutkomposte nach vorstehenden Richtlinien für den Ökolandbau. Regional können die Werte – unter anderem aufgrund natürlicher Schwermetallgehalte im Boden – unterschiedlich ausfallen. Daher ist es sinnvoll, sich ein eigenes Bild von den regional ansässigen Kompostanlagen zu machen. Das schafft Vertrauen und ermöglicht einen intensiven Fachaustausch.
Die Komposte anwenden
Nicht ganz ausgereifte Grüngutkomposte eignen sich nur für den Einsatz vor oder zu Leguminosen, da eine Stickstoffsperre auftreten kann. Sie sollten also sehr gut ausgereift sein.
Die idealen Zeitpunkte für den Einsatz von Komposten
Insgesamt dürften in Deutschland jedes Jahr etwa 2,4 Millionen Tonnen Biogut- und Grüngutkomposte zur Verfügung stehen, die sich für den Ökolandbau eignen (Stand 2019). Damit ließen sich circa 480.000 Hektar viehlose Ackerbau-/ Marktfruchtbetriebe mittlerer Intensität mit Phosphor versorgen (5t Frischmasse (FM) pro Hektar und Jahr).
Was kostet guter Kompost?
Für die Wertermittlung von Ökokomposten gibt es mehrere Ansätze. Preisberechnungen nach RAL (GZ 251) würden teils nicht anerkannt, erklärt Gottschall. Sie wiesen oft einen Wert von etwa 20 bis 28€/t Biogutkompost (FM) und 15 bis 22€/t Grüngutkompost (FM) aus, der sowohl die Kosten einer vergleichbaren Nährstoffdüngung als auch einer „Humusersatzdüngung“ (Stroh oder Gründüngung) berücksichtigt. Häufig werde der Nährstoffwert jedoch auf Basis konventioneller Dünger berechnet, die im Ökolandbau nicht zugelassen sind. Würden der Wertermittlung dagegen die Nährstoffpreise ökologischer Dünger zugrunde gelegt, liege der Nährstoffwert eines Komposts bei mindestens 30 bis 35€/t FM.
Der Preis hängt neben den Nährstoffgehalten meist auch von Reifegrad und Sieblinie sowie teilweise dem Ausgangsmaterial des Komposts ab. Am günstigsten sind frischere Komposte mit Rottegrad II oder III, die häufig bis 6€/t (zzgl. MwSt., ab Werk) zu haben sind. Für höhere Rottegrade, also reifere Komposte, zahlt man mehr: In der Regel 4 bis 7€/t mit Rottegrad IV und 5 bis 8€/t mit Rottegrad V. Diese Orientierungspreise variieren je nach Region und Kompost.








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