Tipps für den Dezember
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Ernte- und Erzeugungsmeldung
Bis zum 15. Januar 2024 muss die Meldung bei den zuständigen Stellen abgegeben sein. Neu in diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit, die Angabe der notwendigen Daten online durchzuführen: https://weinbau.lgl-bw.de/
Ausgenommen von der Meldeverpflichtung sind:
- Traubenerzeuger, deren Betriebe weniger als 10ar Rebfläche umfassen und die keinen Teil der Ernte vermarkten.
- Traubenerzeuger, die Mitglied einer Genossenschaftskellerei oder Erzeugergemeinschaft sind, und ihre gesamte Ernte zur Verarbeitung an diese liefern (Vollablieferer).
- Weinerzeuger, deren Weinmenge weniger als 10hl beträgt und die diese in keiner Form vermarkten.
Achten Sie bei der Meldung auf den geänderten Umrechnungsschlüssel Trauben zu Wein (0,78).
Vorgesehene Entsäuerungsmaßnamen bis 15. März im Betrieb durchführen!
Förderprogramm Handarbeitsweinbau (HWB) in Steillagen und Terrassen
Es werden reine Handarbeitslagen mit gewissen Lagevoraussetzungen ab einer bestimmten Größe gefördert. Bitte beachten Sie, dass der Vorantrag für das Förderverfahren bis zum 31. Dezember 2023 bei den zuständigen Landwirtschaftsämtern vorliegen muss. Mittlerweile laufen die ersten Verpflichtungszeiträume von fünf Jahren im Förderverfahren HWB aus. Die damals beantragten Flurstücke laufen nicht automatisch weiter, sondern müssen wieder neu beantragt werden – allerdings jetzt über FIONA. Für neue Flächen bleibt die Pflicht zur Stellung eines Antrags auf Teilnahme bestehen.
Noch mehr Arbeitshinweise lesen Sie in BWagrar 48/2023.
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