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Saisonarbeitskräfte: Steuererklärung kann Pflicht sein

Ausländische Erntehelfer, auf deren Lohnsteuerkarte Freibeträge eingetragen sind, müssen künftig eine Steuererklärung abgeben. Diese Änderung sieht das Jahressteuergesetz 2009 vor, mit dem die Vorschriften zur Steuerveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger geändert wurden. Darauf verweist der Landesverband für Erwerbsobstbau (LVEO).

Veröffentlicht am
Ausländische Saisonarbeitskräfte zählen zu den beschränkt Steuerpflichtigen, da sie ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben und sich weniger als sechs Monate hier aufhalten. Dabei war bislang die Einkommenssteuer durch den Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn abgegolten. Dies galt auch dann, wenn durch einen Eintrag von Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte oder entsprechender Ersatzpapiere eine geringere oder gar keine Lohnsteuer anfiel. Diese Abgeltungswirkung gilt gemäß dem neuen Paragraf 50 EStG nur noch dann, wenn keine Werbungskosten eingetragen sind und somit der volle Lohnsteuerabzug erfolgt. Andernfalls ist der beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer nach Ablauf des Veranlagungszeitraums verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung...
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