Saisonarbeitskräfte: Steuererklärung kann Pflicht sein
Ausländische Erntehelfer, auf deren Lohnsteuerkarte Freibeträge eingetragen sind, müssen künftig eine Steuererklärung abgeben. Diese Änderung sieht das Jahressteuergesetz 2009 vor, mit dem die Vorschriften zur Steuerveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger geändert wurden. Darauf verweist der Landesverband für Erwerbsobstbau (LVEO).
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