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Energiesammelgesetz

Verbesserungen für die Bioenergie

Im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie wurden am 28.11.2018 Änderungen am Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum so genannten Energiesammelgesetz beschlossen – darunter auch wichtige Verbesserungen für die Bioenergie, die von den Bioenergieverbänden begrüßt werden.
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Annette Mayer, AR
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Mit dem Ausschussbeschluss werden zwei wesentliche Änderungsvorschläge der Bioenergieverbände aufgenommen: Zum einen wird es künftig jährlich zwei Ausschreibungen für Biomasse geben, jeweils zum 1. April und zum 1. November, während das jährliche Ausschreibungsvolumen auf die beiden Runden aufgeteilt wird. Zum anderen wird die Güllekleinanlagenklasse von 75 kW installierter Leistung auf 75 kW Bemessungsleistung umgestellt und damit wie von den Bioenergieverbänden vorgeschlagen die Umrüstung auf eine bedarfsgerechte Fahrweise ermöglicht.

Zwei Auschreibungen im Jahr und mehr Klarheit beim Formaldehyd-Bonus

Darüber hinaus wird unter anderem das Problem der unklaren rechtlichen Voraussetzungen für den Formaldehydbonus adressiert, was die Bioenergieverbände generell sehr positiv aufnehmen. Allerdings solle die Klarstellung nur unter Vorbehalt gelten, da sie noch von der EU-Kommission genehmigt werden muss. Trotz der eindeutigen Verbesserungen am ursprünglichen Gesetzesentwurf bestehen deshalb weiterhin rechtliche Unsicherheiten für die Betreiber von Biogasanlagen. Die Bioenergieverbände fordern daher die Kommission auf, den von den Bundesabgeordneten gewünschten Änderungen schnellstmöglich zuzustimmen.

Insgesamt werten die Bioenergieverbände die vom Ausschuss beschlossenen Änderungen als positives Signal, merken aber auch an, dass durchaus mehr im Sinne einer beherzten Energiewende möglich gewesen wäre.

Über die Bioenergieverbände
Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) bündeln im Bereich Energiepolitik ihre Kompetenzen im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB). Gemeinsam bilden sie im HBB die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das HBB setzt sich als starke Stimme der Bioenergie technologieübergreifend in den Sektoren Strom und Wärme für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das HBB außerdem auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE).

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