
Biomasseanlagen erneut überzeichnet
Zum Gebotstermin der Ausschreibung für Biomasseanlagen am 1. April 2024 wurde erneut deutlich überzeichnet. Keine Gebote wurden wie auch in den beiden vorhergehenden Runden für Biomethananlagen abgegeben.
von Bundesnetzagentur erschienen am 25.06.2024Bei einer ausgeschriebenen Menge von 240 Megawatt (MW) wurden 788 Gebote mit einer Gebotsmenge von 742 MW eingereicht. Dabei entfielen acht Gebote mit elf MW auf Neuanlagen und 780 Gebote im Umfang von 731 MW auf Bestandsanlagen. Damit liegt der Anteil der Neuanlagen unverändert auf sehr niedrigem Niveau.
Einen Zuschlag erhielten 263 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 243 MW. Sechs Zuschläge mit neun MW konnten Neuanlagen erteilt werden, auf bereits in Betrieb genommene Anlagen entfielen 257 Zuschläge mit insgesamt 235 MW Gebotsmenge.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 14,16 ct/kWh bis 18,48 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 17,80 ct/kWh; in der Vorrunde hatte dieser Wert noch 18,28 ct/kWh betragen.
Bei dieser Gebotsrunde wurden Gebote in der Südregion, die in etwa den Gebieten südlich der Main-Linie entspricht, von Rechts wegen bevorzugt bezuschlagt: Die Hälfte der ausgeschriebenen Menge wurde an dortige Projekte vergeben. Die Regelung zur bevorzugten Bezuschlagung von Geboten in der Südregion wurde vorerst letztmalig angewendet, da sie durch das Solarpaket I bis Ende 2027 ausgesetzt ist.
Regional betrachtet gingen mehr als ein Drittel der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (90 MW, 127 Zuschläge); gefolgt von Geboten für Standorte in Niedersachsen (50 MW, 37 Zuschläge). Baden-Württemberg (33 MW, 37 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (26 MW, 29 Zuschläge) landeten auf den Rängen drei und vier.
36 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Bioenergiebranche sieht Wärmewende in Gefahr
Wenig überrascht von den Ergebnissen der Ausschreiberunde zeigte sich die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek. „Der schleichende Ausstieg aus der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas, der mit dem EEG 2023 eingeleitet wurde, trägt nun bedauerliche Früchte“, sagte Rostek. Der HBB-Leiterin zufolge erhalten wegen des niedrigen und abschmelzenden Ausschreibevolumen viele Bestandsanlagen keine Anschlussvergütungen und müssen stillgelegt werden. Zudem seien die finanziellen Anreize für eine flexiblere Fahrweise der Anlagen zu niedrig. „So gefährden wir sehenden Auges den Erfolg der Energiewende“, warnte Rostek.
Vor allem mit Blick auf die Wärmenetze sei dies problematisch. Regional produzierte Wärme aus Bioenergieanlagen sei für eine fossilfreie kommunale Wärmeversorgung dringend notwendig, so Rostek. Der Präsident des im HBB organisierten Fachverband Biogas (FvB), Horst Seide, ergänzte: „Wenn die Biogaswärme, die bei der Erzeugung von Strom in Blockheizkraftwerken ohnehin anfällt, nicht mehr zur Verfügung steht, wird es an vielen Stellen schwer werden mit der Umsetzung der Wärmewende.“ Es müsse daher das Ausschreibevolumen auf 1800 Megawatt pro Jahr und der Flexibilisierungszuschlag auf 120 Euro/kwH angehoben werden, forderte der FvB.
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