Sicher auf der Straße
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Bis zu einer Breite von 3,0 m und einer Zuglänge von 18,0 m kann mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ohne eine Genehmigung auf öffentlichen Straßen und Wegen gefahren werden. Bei einer Überschreitung dürfen die Fahrzeuge nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und einer Erlaubnis nach § 29 Straßenverkehrs-Ordnung auf der Straße unterwegs sein. Die Beantragung kann über die örtliche Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Bei Fahrten auf der Straße ohne Genehmigung mit einem übergroßen oder schweren Fahrzeug kann es bei einer Kontrolle zu einer sofortigen Stilllegung kommen. Die Genehmigung ist während der Fahrt mitzuführen!
In der Erntezeit sind Anhänger knapp. Gerne werden dann die alten zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhänger aus der Ecke geholt und zum Stroh- und Getreidefahren eingesetzt. Dabei sollten Sie Folgendes beachten:
- Die Anhänger dürfen maximal mit einer Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gefahren werden. Bei Überschreitung wird gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung verstoßen (1 Punkt plus Bußgeld).
- Die Anhänger sind mit einem „25“-Geschwindigkeitsschild am Heck zu kennzeichnen. Bei Fehlen des Schildes ist dies ein Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung und das Pflichtversicherungsgesetz (mindestens 1 Punkt plus Bußgeld).
- An der Rückseite des Anhängers ist ein Wiederholungs-Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf. Sind beispielsweise mehrere Schlepper für einen land- oder fortwirtschaftlichen (lof) Betrieb zugelassen, genügt es, wenn die Anhänger mit dem Wiederholungskennzeichen eines dieser Schlepper versehen sind.
- Die Anhänger müssen straßenverkehrstauglich sein! Überprüfung von Rücklicht, Bremslicht, Blinker, dreieckige Rückstrahler, Bremse und Reifen (Profil mindestens 1,6 mm).
- Eine Betriebserlaubnis für diese Anhänger muss vorliegen. Diese muss jedoch nicht mitgeführt werden, sondern ist auf Verlangen vorzulegen.
Vorsicht vor Übergewicht
Ab zwei Prozent Überladung fallen nach dem Tatbestandskatalog die ersten Bußgelder an. Daher sollte man Übergewicht nicht auf die „leichte Schulter“ nehmen. Die maximalen Zuggesamtgewichte richten sich nach der Anzahl der Achsen. So darf ein Zug mit vier Achsen, also ein Schlepper mit einem zweiachsigen Anhänger, maximal 36 t auf die Waage bringen. Dabei sind die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge einzuhalten. Bei Starrdeichselanhängern ist auch immer die Stützlast in der Gewichtsberechnung zu berücksichtigen und so liegt das Zuggesamtgewicht bei einer vierachsigen Fahrzeugkombination in der Regel nur bei 32 oder 33 t.
Um das richtige Beladungsgewicht beziehungsweise die daraus resultierende Beladungshöhe des Anhängers in der Getreideernte herauszufinden, ist wie folgt vorzugehen: Ablesen des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers auf dem Typenschild und mit dem ersten Wiegen vergleichen. Die erneute Beladung ist dann entsprechend anzupassen.
Abmessungen einhalten
Beim Strohtransport werden gerne Anhänger mit selbstgebauten Aufbauten und Gattern verwendet. Bei der Konstruktion ist immer darauf zu achten, dass die angegebenen Abmessungen auch im unbeladenen Zustand nicht überschritten werden. Ein beladener Anhänger mit Stroh darf 3,0 m breit sein. Nach dem Abladen des Strohs darf der Anhänger aber nur noch eine Breite von 2,55 m haben. Ebenso verhält es sich bei der Zuglänge. Mit Stroh beladen kann der Schlepper und Anhänger 20,75 m lang sein, ohne Stroh sind die 18,75 m einzuhalten. Das bedeutet, dass Ladeklappen, Ballenstützen und Ladegatter abnehmbar, einklappbar oder zusammenschiebbar sein müssen. Übrigens: Bei der Messung der Zuglänge wird immer von der äußersten Vorderkante bis zur äußersten hinteren Kante des Zuges gemessen. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch der Frontlader mit Ballenzange oder das Frontgewicht voll mitgemessen werden! Anhänger mit festen Aufbauten dürfen maximal 4,0 m hoch sein. Landwirtschaftliche Ladung darf auch über die 4,0 m hinausgehen. Auf Kraftfahrstraßen oder Autobahnen dürfen die Fahrzeuge generell aber nur 2,55 m breit und maximal 4,0 m hoch sein.
Ragt die Ladung mehr als 1,0 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist sie kenntlich zu machen, beispielsweise durch mindestens eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm. Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten hinaus, ist diese bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnisse nach vorne durch Leuchten mit weißem Licht und nach hinten mit rotem Licht kenntlich zu machen. Ab einer Fahrzeugbreite (ohne oder mit Ladung) von mehr als 2,75 m müssen Warntafeln an den seitlichen Fahrzeugaußenkanten angebracht sein.
Erst Gurten dann Spurten
Nach den gesetzlichen Vorgaben darf die Ladung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen. Um dies zu gewährleisten, sind zur Sicherung der Ladung die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Dazu gehört beispielsweise, dass Gurte, Netze oder Planen für die Ladungssicherung zu verwenden sind.
Beim Laden von Stroh sollte auf einen guten Formschluss geachtet werden. Das bedeutet, dass die Ballen nach vorne und hinten gegen die Bordwand oder Rungen gestapelt werden. Werden die Ballen in mehreren Lagen gestapelt, ist eine Sicherung durch Zurrgurte erforderlich. Dabei sollten in der Regel mindestens ein bis zwei Gurte je Ballenstapel verwendet werden. Die Reibung – Stroh auf Stroh – ist hoch und durch die Überspannung mit Zurrgurten wird eine Bündelung erreicht, so dass die Ladungssicherung jeweils den ganzen Stapel betrifft. Nachteilig bei der Sicherung von Stroh mit Gurten ist, dass sie sich mit der Zeit lockern können. Daher ist bei längeren Fahrten oder nach „Schlagloch-Strecken“ eine Kontrolle und Nachgurten notwendig. Auch auf den sicheren Sitz der Gurthaken ist dabei zu achten.
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