Deutscher Weinfonds Finanzierung ist verfassungskonform
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat diese Woche eine Verfassungsbeschwerden gegen Abgaben, die Winzer und Kellereien zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds leisten, sowie gegen eine landesrechtliche Abgabe zur Förderung des rheinland-pfälzischen Weines zurückgewiesen.