EU-Mitgliedsstaaten verlangen Lockerung des Tiermehlverbots
In der Europäischen Union zeichnet sich eine Lockerung des EU-Tiermehlverbots ab. Die EU-Mitgliedstaaten vereinbarten vergangene Woche im Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV), dass die Europäische Kommission die Verfütterung von Fischmehl an "junge Wiederkäuer" frei geben kann.
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Voraussetzung soll sein, dass die Entscheidung auf einer Risikobewertung basiert und Analysemethoden für eine wirkungsvolle Überwachung existieren. Außerdem behielt sich die Kommission in einer separaten Erklärung das Recht vor, die Genehmigung der Fischmehlfütterung an die Einhaltung bestimmter Produktionsauflagen zu knüpfen. Im Einklang mit Forderungen aus dem Europäischen Parlament verständigten sich die EU-Länder darauf, bei der Erkrankung eines Rindes an Boviner Spongioformer Enzephalopathie (BSE) künftig nicht mehr automatisch die Keulung aller jahrgangsgleicher Milchkühe zu veranlassen. Staatdessen sollen die Kühe bis zum Ende ihres produktiven Lebens verwendet werden können, wenn sichergestellt ist, dass das Fleisch der Tiere...