EU-Aktionsplan: Anbindehaltung bleibt vorerst
Den "Aktionsplan zum Schutz und Wohlbefinden der Tiere", den die EU-Kommission vorgelegt hat, enthält keine konkreten Anforderungen darüber, welche Tierschutznormen die Landwirte demnächst einhalten müssen.So lässt sich aus dem EU-Tierschutz-Aktionsplan nicht herauslesen, dass darin die Abschaffung der Anbindehaltung von Milchkühen gefordert wird
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Der Aktionsplan sieht lediglich vor, eine "Kuhrichtlinie" zu erarbeiten. Sie soll auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und international anerkannten Leitlinien, wie den Empfehlungen des Europarates von 1988, basieren und neu konzipiert werden. Darin wird beispielsweise empfohlen, dass in einem Laufstall nicht mehr Kühe gehalten werden dürfen, als Liegeflächen für die Tiere vorhanden sind. Genauso soll der Einsatz von Elektroschockgeräten unterbleiben und das dauerhafte Hochbinden von Kuhschwänzen vermieden werden. Die Abschaffung der Anbindehaltung von Milchkühen ist in dem Tierschutz-Aktionsplan bisher nicht gefordert worden. Der Deutsche Bauernverband weist darauf hin, dass die "Kuhrichtlinie" nicht Bestandteil der...