Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

EU-Aktionsplan: Anbindehaltung bleibt vorerst

Den "Aktionsplan zum Schutz und Wohlbefinden der Tiere", den die EU-Kommission vorgelegt hat, enthält keine konkreten Anforderungen darüber, welche Tierschutznormen die Landwirte demnächst einhalten müssen.So lässt sich aus dem EU-Tierschutz-Aktionsplan nicht herauslesen, dass darin die Abschaffung der Anbindehaltung von Milchkühen gefordert wird
Veröffentlicht am
Der Aktionsplan sieht lediglich vor, eine "Kuhrichtlinie" zu erarbeiten. Sie soll auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und international anerkannten Leitlinien, wie den Empfehlungen des Europarates von 1988, basieren und neu konzipiert werden. Darin wird beispielsweise empfohlen, dass in einem Laufstall nicht mehr Kühe gehalten werden dürfen, als Liegeflächen für die Tiere vorhanden sind. Genauso soll der Einsatz von Elektroschockgeräten unterbleiben und das dauerhafte Hochbinden von Kuhschwänzen vermieden werden. Die Abschaffung der Anbindehaltung von Milchkühen ist in dem Tierschutz-Aktionsplan bisher nicht gefordert worden. Der Deutsche Bauernverband weist darauf hin, dass die "Kuhrichtlinie" nicht Bestandteil der...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.