Ministerrat billigt TSE-Verordnung
Mit mehreren Monaten Verspätung tritt die überarbeitete EU-Verordnung für die TSE-Bekämpfung nun doch noch in Kraft. Der EU-Ministerrat hat die neue Fassung vergangene Woche gebilligt. Jetzt muss nur noch das Europäische Parlament zustimmen. Mitte Dezember wollen die Europaparlamentarier abstimmen. 20 Tage später gilt die Verordnung.
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Eigentlich sollten die TSE-Vorschriften schon vor der Sommerpause verabschiedet sein. Doch es kam anders. Der fachliche Teil der Verordnung bleibt unverändert. Das heißt: Das EU-Verfütterungsverbot von Tiermehl an Wiederkäuer bleibt. Für junge Wiederkäuer lässt die EU Fischmehl zu. Voraussetzung: Für die Überwachung gibt es Analysemethoden. Schweine- und Geflügelproteine können an Nichtwiederkäuer verfüttert werden. Die Proteine der einzelnen Tierarten müssen unterschieden werden können. Zudem kann die EU-Kommission für "zufällige und technisch unvermeidbare Verunreinigungen von Tierfutter mit unbedeutenden Mengen tierischer Proteine" - so der Gesetzestext - ein Toleranzniveau festlegen. Die Altersgrenzen für BSE-Tests bleiben. Gesunde...


