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Ministerrat billigt TSE-Verordnung

Mit mehreren Monaten Verspätung tritt die überarbeitete EU-Verordnung für die TSE-Bekämpfung nun doch noch in Kraft. Der EU-Ministerrat hat die neue Fassung vergangene Woche gebilligt. Jetzt muss nur noch das Europäische Parlament zustimmen. Mitte Dezember wollen die Europaparlamentarier abstimmen. 20 Tage später gilt die Verordnung.
Veröffentlicht am
Eigentlich sollten die TSE-Vorschriften schon vor der Sommerpause verabschiedet sein. Doch es kam anders. Der fachliche Teil der Verordnung bleibt unverändert. Das heißt: Das EU-Verfütterungsverbot von Tiermehl an Wiederkäuer bleibt. Für junge Wiederkäuer lässt die EU Fischmehl zu. Voraussetzung: Für die Überwachung gibt es Analysemethoden. Schweine- und Geflügelproteine können an Nichtwiederkäuer verfüttert werden. Die Proteine der einzelnen Tierarten müssen unterschieden werden können. Zudem kann die EU-Kommission für "zufällige und technisch unvermeidbare Verunreinigungen von Tierfutter mit unbedeutenden Mengen tierischer Proteine" - so der Gesetzestext - ein Toleranzniveau festlegen. Die Altersgrenzen für BSE-Tests bleiben. Gesunde...
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