Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Tierarzneimittelrecht: Künftig mit Kombibeleg

Einfacher, mit weniger Bürokratie, und mit weniger doppelten Unterlagen: Das seit Januar gültige neue Tierarzneimittelrecht schreibt nicht mehr vor, wie ein Abgabebeleg oder das Bestandsbuch auszusehen haben. Allerdings müssen die Aufzeichnungen unmissverständlich, übersichtlich und zeitlich geordnet sein.
Veröffentlicht am
Die Tierhalter müssen nicht mehr angeben, wie das Medikament an die Tiere verabreicht worden ist, ob mit einer Spritze oder über das Futter. Zugleich entfällt die Notwendigkeit, den Standort (Bucht, Alm oder ähnliches) anzugeben. Es sei denn, es ist für die Identifikation des behandelten Tieres nötig. Alle notwendigen Aufzeichnungen können mit dem PC gemacht werden, vorausgesetzt sie können jederzeit aufgerufen und lesbar gemacht werden. Die Aufzeichnungen müssen fünf Jahre lang im PC unverändert verfügbar sein. Der monatliche Ausdruck, der dann abgeheftet werden muss, ist nicht mehr vorgeschrieben. Künftig kann der Abgabe- und Anwendungsbeleg des Tierarztes erweitert werden. Denkbar ist eine Spalte, in die der Tierhalter die Zeitpunkte...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.