Tierarzneimittelrecht: Künftig mit Kombibeleg
Einfacher, mit weniger Bürokratie, und mit weniger doppelten Unterlagen: Das seit Januar gültige neue Tierarzneimittelrecht schreibt nicht mehr vor, wie ein Abgabebeleg oder das Bestandsbuch auszusehen haben. Allerdings müssen die Aufzeichnungen unmissverständlich, übersichtlich und zeitlich geordnet sein.
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Die Tierhalter müssen nicht mehr angeben, wie das Medikament an die Tiere verabreicht worden ist, ob mit einer Spritze oder über das Futter. Zugleich entfällt die Notwendigkeit, den Standort (Bucht, Alm oder ähnliches) anzugeben. Es sei denn, es ist für die Identifikation des behandelten Tieres nötig. Alle notwendigen Aufzeichnungen können mit dem PC gemacht werden, vorausgesetzt sie können jederzeit aufgerufen und lesbar gemacht werden. Die Aufzeichnungen müssen fünf Jahre lang im PC unverändert verfügbar sein. Der monatliche Ausdruck, der dann abgeheftet werden muss, ist nicht mehr vorgeschrieben. Künftig kann der Abgabe- und Anwendungsbeleg des Tierarztes erweitert werden. Denkbar ist eine Spalte, in die der Tierhalter die Zeitpunkte...



