Der Tier-TÜV kommt
Der Agrarausschuss des Bundesrates hat empfohlen, dem Vorschlag der Bundesregierung zur Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleineinrichtungen (Tierschutz-TÜV) zuzustimmen.
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Demnach sollen künftig der Verkauf und die Verwendung von serienmäßig hergestellten Stalleinrichtungen in Deutschland nur noch erlaubt sein, wenn die Geräte zuvor zugelassen wurden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußerte sein Unverständnis über diesen Vorschlag, da ein Tierschutz-TÜV nicht mehr Tierschutz und Rechtsicherheit für die Landwirte schaffe, dagegen aber zu höherem Bürokratieaufwand für die Wirtschaft führe. Entgegen der Ankündigung, Bürokratie abzubauen und EU-Recht nur noch 1:1 umzusetzen, würden nun einseitig nationale Vorschriften erlassen, die in anderen EU-Ländern nicht einmal angedacht seien. Mit dem Tierschutz-TÜV würden sogar Neuentwicklungen gehemmt, da gerade die mittelständisch geprägten Gerätehersteller das...



