Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Arzneimittelgesetz

AMG-Meldegrenzen beschlossen

Künftig müssen Betriebe, die im Halbjahr durchschnittlich nicht mehr als 250 Mastschweine oder 20 Mastrinder, 1000 Mastputen oder 10.000 Masthähnchen halten, keine Meldungen zum Einsatz von Antibiotika in der HIT-Datenbank abgeben.
Veröffentlicht am
Der Bundesrat hat am 13. Juni beschlossen, ab welcher Tierzahl die Meldepflichten im Rahmen des Arzneimittel-Gesetzes (AMG) greifen: Künftig müssen Betriebe, die im Halbjahr durchschnittlich nicht mehr als 250 Mastschweine oder 20 Mastrinder, 1000 Mastputen oder 10.000 Masthähnchen halten, keine Meldungen zum Einsatz von Antibiotika in die HIT-Datenbank vornehmen. Damit fand die Forderung des Agrar- und Gesundheitsausschusses nach tieferen Schwellenwerten keine Mehrheit. Die meldepflichtigen Betriebe, die Ferkel aufziehen oder Schweine mästen, müssen spätestens bis zum 1. Juli die sogenannte Nutzungsart in der HIT-Datenbank angeben. Darüber hinaus ist keine überstürzte Eile geboten: Erstens bedürfen einige Details immer noch der...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.