Arzneimittelgesetz
AMG-Meldegrenzen beschlossen
Künftig müssen Betriebe, die im Halbjahr durchschnittlich nicht mehr als 250 Mastschweine oder 20 Mastrinder, 1000 Mastputen oder 10.000 Masthähnchen halten, keine Meldungen zum Einsatz von Antibiotika in der HIT-Datenbank abgeben.
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Der Bundesrat hat am 13. Juni beschlossen, ab welcher Tierzahl die Meldepflichten im Rahmen des Arzneimittel-Gesetzes (AMG) greifen: Künftig müssen Betriebe, die im Halbjahr durchschnittlich nicht mehr als 250 Mastschweine oder 20 Mastrinder, 1000 Mastputen oder 10.000 Masthähnchen halten, keine Meldungen zum Einsatz von Antibiotika in die HIT-Datenbank vornehmen. Damit fand die Forderung des Agrar- und Gesundheitsausschusses nach tieferen Schwellenwerten keine Mehrheit. Die meldepflichtigen Betriebe, die Ferkel aufziehen oder Schweine mästen, müssen spätestens bis zum 1. Juli die sogenannte Nutzungsart in der HIT-Datenbank angeben. Darüber hinaus ist keine überstürzte Eile geboten: Erstens bedürfen einige Details immer noch der...