Die sechsstufige Risikoanalyse
Seit 1. Juli 2019 muss jeder Schweine haltende Betrieb, der weiterhin Tiere mit kupierten Schwänzen halten will, eine ausgefüllte Tierhalter-Erklärung haben. Mit der Tierhalter-Erklärung bestätigt der Landwirt, dass er die sechsstufige Risikoanalyse durchgeführt hat. Das Bildungs- und Forschungszentrum Boxberg erklärt in sechs Artikeln, worauf bei der Risikoanalyse zu achten und wie die Risikofaktoren zu dokumentieren sind.
- Veröffentlicht am
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.