Neue EU-Öko-VO schreibt Schmerzmittelbehandlung vor
Am Freitag vergangener Woche sind die lange erwarteten Durchführungsvorschriften zur EU-Öko-Verordnung (VO) 834/2007 veröffentlicht worden. Die Verordnung stellt die Arbeitsgrundlage für alle Biobetriebe in der Union dar. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur Ebergeruchsbehandlung sind die Vorgaben in Artikel 18 von besonderer Bedeutung: eine betäubungslose Kastration ist künftig verboten. Da die Bestimmungen von EU-Verordnungen unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat gelten, müssen sich die EU-Bioverbände bis Ende 2011 auf ein Verfahren verständigen. Für die betäubungslose Kastration ist eine Übergangsfrist bis Anfang 2012 vorgesehen.
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In Deutschland haben Experten die derzeit diskutierten Verfahren bewertet und in einer Sachstandsanalyse erneut bestätigt. Nach Meinung von Marktexpertenwird die Auflage zu einer weiteren Verteuerung der Produktion führen. Angesichts einer angespannten Marktlage - nicht nur für konventionell erzeugte Schweine - könne dies Marktanteile kosten. Es sei denn, die Mehrkosten könnten an die Verbraucher weitergereicht werden. Das sei mehr als unwahrscheinlich. Auf Basis der Sachstandsanalyse haben sich die Tierschutzreferenten der Länder bereits für eine Schmerzbehandlung ausgesprochen.



