Kein Nachweis der Milchquote mehr
Jetzt ist es offiziell: Die Investitionsförderung ist nicht mehr an den Nachweis der Milchquote gebunden.
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Die bereits im März vom zuständigen Ausschuss für ländliche Entwicklung gefällte Entscheidung wurde am 5. Mai 2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Der Quotennachweis muss für Förderfälle nach dem 1. Januar 2007 nicht mehr auf der Grundlage des EU-Rechts geführt werden. Die Länder haben damit die Möglichkeit, für den entsprechenden Zeitraum die bereits ergangenen Förderbescheide abzuändern und auf den Quotennachweis zu verzichten. Bisher war bei der Förderung von Investitionen in Milchviehställe die erforderliche Milchquote auf der Grundlage des EU-Rechts spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fördervorhabens nachzuweisen.

