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Höhere Fördersätze beim Meister-BaföG

Ab heute gelten für das Meister-Bafög höhere Fördersätze. Wie das Bundesforschungsministerium mitteilte, erhält jeder, der eine sogenannte "Aufstiegsfortbildung" besteht, nunmehr rund 48 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss vom Staat. Betragen die Gesamtkosten beispielsweise 10 000 Euro, werden erfolgreichen Teilnehmern 4787 Euro erstattet.

Veröffentlicht am
Bisher lag die Obergrenze bei 30,5 Prozent. Bundesforschungsministerin Annette Schavan sieht darin einen großen Anreiz, "eine berufliche Aufstiegsfortbildung nicht nur zu absolvieren, sondern sie auch erfolgreich abzuschließen." Machen sich die erfolgreichen Absolventen selbständig und beschäftigen dauerhaft mindestens zwei Arbeitnehmer, erhalten sie einen weiteren Erlass von 66 Prozent auf die restlichen Kosten. Insgesamt können damit Zuschüsse von rund 82 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beansprucht werden. Angehoben worden sind auch die Leistungen für Fortbildungswillige mit Kindern. Sie erhalten für jedes Kind Unterhaltsleistungen von 210 Euro im Monat anstatt bisher 179 Euro. Dieser Erhöhungsbetrag für Kinder wird mit...
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