Kartellamt kündigt bei Milchstreik Bußgeld an
Eine härtere Gangart gegenüber dem Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) hat das Bundeskartellamt angekündigt. Sollte der BDM erneut zu einem "Milchstreik" aufrufen, müsse er mit einem Bußgeldverfahren rechnen, stellt die Wettbewerbsbehörde in ihrem soeben veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2007/08 fest.
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