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Kartellamt kündigt bei Milchstreik Bußgeld an

Eine härtere Gangart gegenüber dem Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) hat das Bundeskartellamt angekündigt. Sollte der BDM erneut zu einem "Milchstreik" aufrufen, müsse er mit einem Bußgeldverfahren rechnen, stellt die Wettbewerbsbehörde in ihrem soeben veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2007/08 fest.

Veröffentlicht am
Dem Kartellamt zufolge hat der BDM bereits mit dem Lieferstreik von 2008 gegen das Boykottverbot des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen. Auch die Forderung nach einem bundesweit einheitlichen Basismilchpreis sei wettbewerbsrechtlich unzulässig. Das Kartellamt räumt ein, dass es im Zuge der Liberalisierung des Milchmarkts strukturpolitischen Probleme vor allem in kleineren Milcherzeugerbetrieben komme. Diese seien jedoch kein Freibrief für einen derart gravierenden Eingriff in den Wettbewerb, wie es ein vom BDM propagierter Einheitspreis darstellen würde. Nur weil das Kartellamt im letzten Jahr von seinem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht habe, habe es kein Bußgeldverfahren eingeleitet, heißt es in dem Tätigkeitsbericht....
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