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Ausbilder- Eignungs-Verordnung wieder eingeführt

Zum 1. August 2009 wird die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wieder eingeführt. Bis zur Mitte des Jahres 2003 mussten Ausbilder/innen im Agrarbereich berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse, die in der "alten" AEVO festgelegt waren, nachweisen. Von Mitte 2003 bis Mitte 2009 war die AEVO ausgesetzt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die Folgen dieser Aussetzung überprüft. Dabei wurden einerseits ein gewisser Zuwachs an Ausbildungsplätzen festgestellt, andererseits aber Qualitätseinbußen in der betrieblichen Ausbildung. Nach eingehenden Beratungen mit den Sozialpartnern (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Organisationen) hat das Bundesbildungsministerium entschieden, wieder eine AEVO in Kraft zu setzen.

Veröffentlicht am
Ziel der AEVO war und bleibt die fachlich und pädagogisch hochwertige Arbeit der Ausbilder/innen. Sie sollen beurteilen können, ob in ihrem Betrieb die Voraussetzungen für eine gute Ausbildung erfüllt sind, ob sie die Einstellungen von Auszubildenden optimal vorbereiten und ob die Ausbildung im Betrieb so gestaltet wird, dass die Auszubildenden zu einem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung kommen können. Nach der neuen AEVO werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in sogenannten Handlungsfeldern geprüft. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen, Ausbildung planen, vorbereiten, durchführen und abschließen gehört dazu. Die Prüfung nach der AEVO besteht aus einer dreistündigen schriftlichen Prüfung mit fallbezogenen Fragestellungen sowie...
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