Ausbilder- Eignungs-Verordnung wieder eingeführt
Zum 1. August 2009 wird die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wieder eingeführt. Bis zur Mitte des Jahres 2003 mussten Ausbilder/innen im Agrarbereich berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse, die in der "alten" AEVO festgelegt waren, nachweisen. Von Mitte 2003 bis Mitte 2009 war die AEVO ausgesetzt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die Folgen dieser Aussetzung überprüft. Dabei wurden einerseits ein gewisser Zuwachs an Ausbildungsplätzen festgestellt, andererseits aber Qualitätseinbußen in der betrieblichen Ausbildung. Nach eingehenden Beratungen mit den Sozialpartnern (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Organisationen) hat das Bundesbildungsministerium entschieden, wieder eine AEVO in Kraft zu setzen.
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