Zudem kann der Antrag auf Agrardieselvergütung für das Verbrauchsjahr 2008 bis einschließlich 31. Dezember 2009 gestellt werden. Diese Regelung tritt dann in Kraft, wenn die Kommission der EU die hierzu erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat. Nach unseren Informationen liegt diese bereits vor. Formal muss der Tag des Inkrafttretens vom Bundesministerium der Finanzen gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben werden. Es ist davon auszugehen, dass mit den ersten Auszahlungen nach der neuen Regelung ab Anfang September zu rechnen ist. Dies gilt auch für bereits gestellte Anträge.