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Vogelgrippe im Alb-Donau-Kreis

Landratsamt erlässt Aufstallungspflicht

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb in Öllingen in der Nähe von Langenau (Alb-Donau-Kreis) sind in der Nacht zum Samstag (25. Oktober 2025) weitere Schutzmaßnahmen angelaufen. Die aktuellen Anordnungen des Landratsamtes gelten darüber hinaus für benachbarte Landkreise.

von Pressemitteilung Landratsamt Alb-Donua-Kreis Quelle Pressemitteilung Landratsamt Alb-Donau-Kreis, 24. Oktober 2025 erschienen am 26.10.2025
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest auf einem Betrieb in Öllingen im Alb-Donau-Kreis gilt in der Region seit Samstag, 25. Oktober, eine Aufstallungspflicht für Geflügel. © Silvia Ruess
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Am Donnerstag, 23. Oktober 2025, hatte die Nachricht vom baden-württembergischen Agrarministerium (MLR) und vom Landratsamt des Alb-Donau-Kreises in Ulm die Runde gemacht: Ein Geflügelbetrieb in Öllingen im Alb-Donau-Kreis war vom Ausbruch der meldepflichtigen Tierseuche betroffen. Als erste Schutzmaßnahme wurde der Betrieb der Familie gesperrt und der dazugehörige Hofladen geschlossen, 15.000 Hühner mussten im Anschluss getötet werden. Der baden-württembergische Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Peter Hauk, stellte dem Geflügelhof finanzielle Unterstützung in Aussicht. Der Betrieb kann demzufolge mit Geld von der Tierseuchenkasse des Landes rechnen.

Schutz- und Überwachungszone eingerichtet

Am Freitag, 24. Oktober 2025, hatte das das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises zum Schutz vor der ansteckenden Tierseuche eine Allgemeinverfügung für Geflügelbetriebe in der Region erlassen. Diese legt die erforderlichen vorbeugenden Schritte fest. So wurde um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In beiden Gebieten gilt eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel.

Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Bestände täglich zu kontrollieren und jedes veränderte Verhalten oder erhöhte Verluste sofort dem Veterinäramt zu melden. Darüber hinaus gilt ein Verbringungs- und Beförderungsverbot für Geflügel, Eier und sonstige Erzeugnisse aus den betroffenen Zonen. Geflügelausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen sind im gesamten Alb-Donau-Kreis untersagt.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen Regelungen, Karten der Schutz- und Überwachungszonen sowie weiterführende Informationen können auf der Internetseite des Landratsamts Alb-Donau-Kreis unter: www.alb-donau-kreis.de in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abgerufen werden. Antworten auf häufig gesuchte Fragen sind zusätzlich über die Startseite erreichbar.

Maßnahmen vor Ort laufen auf Hochtouren

Nach der Tötung der Tiere, so das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises in einer Pressemitteilung, sei der betroffene Hof in Öllingen inzwischen gründlich gereinigt und desinfiziert worden. Parallel dazu laufe die Kontaktermittlung, um mögliche Infektionswege nachzuvollziehen. Erste Betriebe in der Umgebung sind inzwischen ebenfalls getestet worden – bislang ohne neue Positivbefunde. Nach dem vollständigen Abschluss der Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sollen die Beprobungen ausgeweitet werden, um ein möglichst genaues Bild der Lage zu erhalten.

Innerhalb der Schutzzone (Radius drei Kilometer) befinden sich 47 Geflügelhaltungen im Alb-Donau-Kreis, die beprobt werden müssen. In der Überwachungszone (Radius zehn Kilometer) liegen 121 Betriebe im Alb-Donau-Kreis sowie 240 Betriebe im benachbarten Landkreis Heidenheim. Kleinere Flächen der Landkreise Neu-Ulm, Günzburg und Dillingen liegen ebenfalls innerhalb der Zone. Die Regierung von Oberschwaben wurde informiert. Alle betroffenen Höfe auf baden-württembergischer Seite sind benachrichtigt worden. Das Vorgehen, so das Landratsamt, erfolge risikoorientiert in enger Abstimmung mit den Nachbarlandkreisen und dem Regierungspräsidium Tübingen.

Veterinäramt ruft zur Mithilfe auf

Das Veterinäramt bittet in diesem Zusammenhang ausdrücklich darum, dass auch Geflügelhalter außerhalb der eingerichteten Zonen ihren Beitrag zur Seuchenbekämpfung leisten. „Nur, wenn überall im Landkreis die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent eingehalten werden – vom kleinen Hobbyhalter bis zum großen Betrieb – können wir verhindern, dass das Virus weiter verschleppt wird“, betont der stellvertretende Leiter des Veterinäramts, Nikolaos Efthymiopoulos. „Dazu gehört insbesondere, den Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel strikt zu vermeiden, Ställe und Gerätschaften regelmäßig zu reinigen und betriebsexterne Personen fernzuhalten.“

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