Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Scheinverträge schützen nicht vor Superabgabe

Landwirte können Zwangsabgaben bei Überschreiten ihrer Milchquote nicht durch Scheinverträge unterlaufen. Die vorübergehende Verpachtung von Flächen und Kühen müssen die Finanzbehörden nur anerkennen, wenn der Pächter die Flächen auch tatsächlich bewirtschaftet und die Milch erzeugt, heißt es in einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München. (Az: VII R 28/08).
Veröffentlicht am
Um die Superabgabe durch eine über der Referenzmenge hinausgehende Milchproduktion zu vermeiden, verpachten Landwirte mitunter Stall und Kühe vorübergehend an einen anderen Erzeuger, der seine Milchquote nicht ausgeschöpft hat. Wie dazu nun der BFH entschied, müssen die Behörden einen solchen Pachtvertrag nicht immer anerkennen. Höhere Instanz hebt Urteil auf Im Streitfall hatte ein Landwirt in Hamburg seine Ställe und Kühe für zwei Monate an einen 400 Kilometer entfernten Milcherzeuger verpachtet. Seiner Klage gegen eine Superabgabe von 57.000 Euro gab das Finanzgericht noch statt: Die geschlossenen Verträge genügten den „formalen Anforderungen.“ Dem Bundesfinanzhof reichte das nicht aus. Es sei untypisch und widerspreche aller...
Weiterlesen mit unserem...

BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
43,99 EUR / 3 Monate

BWagrar Schwäbischer Bauer 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
43,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.