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Gewerbliche Biomassetransporte mit Führerscheinklasse T

Das Bundesverkehrsministerium hat jetzt klargestellt, dass Transporte von Biomasse für gewerbliche Biogasanlagen mit der Fahrerlaubnisklasse T möglich sind. Darauf weist der Deutsche Bauernverband in einer aktuellen Pressemitteilung hin.

Veröffentlicht am
DiesFahrerlaubnisklasse T gilt für Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. In der Vergangenheit haben die Kontrollbehörden immer wieder unterschiedliche Meinungen vertreten, ob der Transport von Biomasse für gewerbliche Biogasanlagen der Fahrerlaubnisklasse T oder der „Lastwagenklasse“ C/CE bedarf. Der Deutsche Bauernverband begrüßt die Klarstellung des Ministeriums ausdrücklich. Damit sei endlich ein kleines Stück Rechtssicherheit in ansonsten sehr komplexen Themenfeld der landwirtschaftlichen Transporte erfolgt.
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