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Tempo 40 macht vieles einfacher

40 km/h und mehr sind auch in der Landwirtschaft gang und gäbe. Jedoch bietet eine Begrenzung auf Tempo 40 einige Vorteile.
Veröffentlicht am
Im Rahmen mehrerer Vorschriften gibt es für Landwirte und Lohnunternehmer Vorteile, wenn sie Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 870000, 871000 beziehungsweise 891000 oder 872000 beziehungsweise 892000 bis zur Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h als Zugmaschinen einsetzen. Es dürfen zwei Anhänger mitgeführt werden. Die Anhänger des Landwirts müssen nach § 3 Fahrzeug Zulassungs VO (FZV) ab 25 km/h zugelassen, § 23 FZV Haftpflicht versichert sein und erhalten gemäß § 3 Kfz-Steuergesetz das amtliche grüne Kennzeichen. Sollte ein gewerblicher Transport erfolgen, kann das grüne Kennzeichen verbleiben. Zugmaschine und Anhänger müssen ab 6 km/h zugelassen und für mindestens ein Monat versteuert werden. Das zuständige Finanzamt ist zu informieren...
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