Tempo 40 macht vieles einfacher
40 km/h und mehr sind auch in der Landwirtschaft gang und gäbe. Jedoch bietet eine Begrenzung auf Tempo 40 einige Vorteile.
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Im Rahmen mehrerer Vorschriften gibt es für Landwirte und Lohnunternehmer Vorteile, wenn sie Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 870000, 871000 beziehungsweise 891000 oder 872000 beziehungsweise 892000 bis zur Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h als Zugmaschinen einsetzen. Es dürfen zwei Anhänger mitgeführt werden. Die Anhänger des Landwirts müssen nach § 3 Fahrzeug Zulassungs VO (FZV) ab 25 km/h zugelassen, § 23 FZV Haftpflicht versichert sein und erhalten gemäß § 3 Kfz-Steuergesetz das amtliche grüne Kennzeichen. Sollte ein gewerblicher Transport erfolgen, kann das grüne Kennzeichen verbleiben. Zugmaschine und Anhänger müssen ab 6 km/h zugelassen und für mindestens ein Monat versteuert werden. Das zuständige Finanzamt ist zu informieren...