Durchführungsverordnung zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte beschlossen
Das Bundeskabinett hat Ende Mai 2006 den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf einer Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte beschlossen. Mit diesem Gesetz, das Anfang 2004 in Kraft getreten ist, wurden insbesondere Zuständigkeiten und Verpflichtungen zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte, Einzugsbereiche, Melde-, Anlieferungs-, Abholungs- und Aufzeichnungspflichten sowie die Überwachung neu geregelt.
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Mit der so genannten "Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung" sollen jetzt weitere Details festgelegt werden, für die mit dem Gesetz die Rechtsgrundlage geschaffen wurde. Unter anderem schreibt die Verordnung vor, dass Küchen- und Speisenabfälle aus privaten Haushalten, die in einer Biogasanlage eingesetzt werden sollen, vorher pasteurisiert sein müssen. Zudem soll eine vollständige räumlich Trennung zwischen der Biogasanlage auf der einen sowie Tierbestand, Tierfutter und Einstreu auf der anderen Seite gewährleistet sein. Betriebe, die tierische Nebenprodukte sammeln, verarbeiten, lagern oder befördern, müssen sich laut Verordnungsentwurf registrieren lassen. Ferner sollen tierische Nebenprodukte beim Transport von einem...


