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MEG Reutlingen und Allgäuland schließen Vergleich

Mit einem Vergleich in der Frage der vorzeitigen Kündigung des seit 1996 bestehenden Milchliefervertrages haben sich am 16. Dezember die Milcherzeugergenossenschaft (MEG) Reutlingen eG und die zur Allgäuland-Käsereien GmbH in Wangen gehörende Milchwerk Donau-Alb eG in Riedlingen vor dem Landgericht Tübingen geeinigt.

Veröffentlicht am
Wie in BWagrar, Ausgabe 48, Seite 51 berichtet, hatte die MEG Reutlingen mit einer außerordentlichen Kündigung den Allgäuland-Verbund verlassen und zum 1. Januar 2010 zur Omira nach Ravensburg wechseln wollen. Die Reutlinger MEG begründetet ihren Schritt mit den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Allgäuland-Käsereien GmbH. Darauf hat die Milchwerk Donau-Alb eG mit einer einstweiligen Verfügung reagiert. Weil das Gericht während der siebenstündigen Verhandlung die Auffassung vertrat, es seien keine hinreichenden Gründe für eine fristlose Kündigung erkennbar, einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich. Dieser sieht vor, dass die MEG Reutlingen noch 18 statt der vertraglich vorgeschriebenen 24 Monate an die Milchwerk Donau-Alb eG und...
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