Antrag für Cross-Compliance-Beratung jetzt stellen
Auch 2006 werden Cross-Compliance-Beratungen im Rahmen einzelbetrieblicher Managementsysteme (EMS) gefördert (siehe BW agrar 23/2006, Seite 5). Der Landesbauernverband (LBV) bietet dazu kompetente Hilfestellung an, wie er in BW agrar 28/2006 (Seite 4) mitteilt.
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Der Förderzeitraum ist auf maximal drei Jahre begrenzt, kann aber um weitere zwei Jahre verlängert werden. Grundsätzlich ist auch eine Inanspruchnahme der Förderung nur für ein oder zwei Jahre möglich. Im ersten Jahr der Förderung beträgt der Zuschuss zu den förderfähigen Beratungskosten maximal 70 Prozent (höchstens jedoch 700 Euro) und in den Folgejahren maximal 50 Prozent (höchstens jedoch 500 Euro). Nachdem sich der LBV auf Grund der relativ kurzen Antragsfrist - vorgesehen war ursprünglich der 1. Juli 2006 - für eine Verlängerung eingesetzt hat, können Anträge auf Förderung einer Beratung zu Cross-Compliance für dieses Jahr bis zum 1. August 2006 beim zuständigen Landwirtschaftsamt abgegeben werden. Interessierte wenden sich an ihren...