Agrarinvestitionsförderung: Gewährung von Bürgschaften nun möglich
Die Gewährung von Bürgschaften für landwirtschaftliche Unternehmen für Finanzierungen in Verbindung mit einer Investitionsförderung nach dem Agrarinvestitionsförderungspro-gramm (AFP) kann nun ermöglicht werden. Anträge auf Gewährung einer Bürgschaft im Rahmen des AFP können bei jeder Hausbank gestellt werden. Dies teilte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk am 19. Juli 2006 in Stuttgart mit.
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"Im Hinblick auf künftige Entwicklungen hin zu höheren Fremdkapital- und Pachtanteilen wachsender Unternehmen und deutlich umfangreicheren Investitionen ist es wichtig, Bürgschaften für landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg anzubieten", sagte der Minister. Bisher hätte für Bürgschaften kaum Bedarf bestanden, da die landwirtschaftlichen Unternehmen in der Regel über ausreichende Sicherheiten verfügten. Land kooperiert mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Im Rahmen der Fördergrundsätze des Bundes für die Jahre 2005 bis 2008 sei die Gewährung von Ausfallbürgschaften für zinsverbilligte Darlehen, die in den neuen Bundesländern bereits möglich war, auf alle Bundesländer ausgedehnt worden. Dies war für das Ministerium für...