Arbeitsverdienste nur noch alle vier Jahre erhoben
Zukünftig erfolgt die Erhebung der Arbeitsverdienste der ganzjährig Beschäftigten in der Landwirtschaft nur noch alle vier Jahre statt bisher jährlich. Dies teilte am 26. Juli 2006 das Bundeslandwirtschaftsministerium mit.
- Veröffentlicht am
Das Bundeskabinett hat am 26. Juli 2006 im Rahmen der Entlastungsinitiative der Bundesregierung für den Mittelstand den Gesetzentwurf über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten beschlossen. Diese Regelung, die auch die Landwirtschaft betrifft, wurde von Bundesminister Horst Seehofer nachdrücklich begrüßt. Arbeitsverdienste der ganzjährig Beschäftigten nur noch einmal in vier Jahren erhoben Bisher wurde die Erhebung der Arbeitsverdienste der ganzjährig Beschäftigten in der Landwirtschaft jährlich erhoben. Mit der neuen Regelung erfolgt die Bestandsaufnahme der Verdienste nur noch einmal in vier Jahren. „Damit ist ein bedeutender Schritt zum weiteren Bürokratieabbau in der Landwirtschaft gemacht. Wir werden diesen Weg konsequent...