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Geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft

Seit 4.August 2006 sind die neuen Tierschutzbestimmungen für Geflügel und Schweine mit der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung" in Kraft getreten. Besonders Schweine- und Geflügelhalter erhalten damit Planungssicherheit.
Veröffentlicht am
Für bestehende Ställe gelten die neuen Regelungen ab dem 01.01.2013, einige Vorschriften treten jedoch sofort in Kraft. Im Wesentlichen wurden die EU-Vorgaben in nationales Recht überführt. Auch wenn die Umsetzung nicht in allen Punkten 1:1 erfolgte, konnten nach Gesprächen mit dem Bauernverband Erleichterungen für die Schweinehaltung sowie die Kleingruppenhaltung für Legehennen erreicht werden.
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