Neues Telekommunikationsgesetz nutzt Verbrauchern und seriösen Anbietern
Der vom Bundestag am 21. September 2006 in erster Lesung diskutierte Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes werde die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich verbessern. „Die Regelungen schützen die Kunden vor Missbrauch und erhöhen die Transparenz“, sagte Dr. Gerd Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
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Zugleich soll der Wettbewerb unter den seriösen Anbietern gestärkt werden. „Nur wenn Verbraucher Vertrauen in die vielfältigen Angebote der Telekommunikationsbranche haben, werden sie diese auch wahrnehmen“, so Müller. Insbesondere junge Handynutzer werden jetzt vor der Verschuldungsgefahr durch unübersichtliche Kosten besser geschützt, indem künftig bei den so genannten Kurzwahldiensten der Preis vorab anzugeben ist, also vor allem beim Herunterladen von Klingeltönen und Logos. Die wichtigsten Neuerungen Ausweitung der Pflicht zur Preisinformation in der Werbung auf weitere Mehrwertdienste: Auskunftsdienste (118er-Nummern), Massenverkehrsdienste (0137er-Nummern), Geteilte-Kosten-Dienste (0180er-Nummern), neuartige Dienste (012er-Nummern)...