Einzelne Lebensmittel aus Asien unzulässig bestrahlt
Rund vier Prozent der in Deutschland im Jahr 2005 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel sind zu beanstanden. Dies ist das Ergebnis von Kontrollen der Untersuchungsbehörden der Bundesländer, über die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 26. September 2006 informiert hat.
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In Deutschland dürfen lediglich getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt verkauft werden. Seit Juni 2006 dürfen auch tiefgefrorene bestrahlte Froschschenkel, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig in Verkehr sind, nach Deutschland eingeführt werden. 2,4 Prozent der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland für eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. 1,1 Prozent waren bestrahlt, obwohl eine solche Behandlung für die betroffenen Lebensmittel in Deutschland nicht zugelassen ist. Zudem wurde bei diesen Waren auf dem Etikett nicht auf die Bestrahlung hingewiesen. 0,1 Prozent der Proben waren zwar als bestrahlt gekennzeichnet, ein...
